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Sind Hörgeschädigten behindert?

22 Mär

Unangenehm ist die Auflistung von anderen Menschen mit Behinderungen und der Vergleich der gewährten Ermäßigungen. Einmal definieren sich da die Gehörlosen/Schwerhörigen als nicht behindert, sondern definieren sich über die Kommunikation der Gebärdensprache; wenn es aber was abzugreifen gibt, wollen sie doch wieder als Behindert vom Staat und Gesellschaft behandelt werden.

Eine Spezialität unterbeschulter Gehörlosen/Schwerhörigen ist ja folgende Methode:

Wenn es was abzugreifen gibt, sind „wir“ behindert und pochen auf unser Recht des Nachteilsausgleich und benötigen Dolmetscher, um diese auch zu erzielen.

Wenn es nichts abzugreifen gibt, sind „wir“ NICHT behindert, wir haben NUR eine andere Kommunikation und kommen wunderbar zurecht.

Fakt ist: Es bleibt dabei, die Hörgeschädigten werden für immer dauerhaft als „behindert“ bezeichnet. Man stelle sich vor, wenn man beim Gericht an einem Übersetzungsfehler des Dolmetschers auftaucht, wie kann ein hörgeschädigter Mandat beim Gerichtsprozess überhaupt verfolgen. Das beweist oft, wie die nur
Sonnenseiten der Hörgeschädigtenwelt, „tolle“ Gemeinschaft, faszinierende
Gebärdensprache usw. kennen. Aber den schwierigen und knallharten Alltag der Gehörlosen und Schwerhörigen in einer hörenden Umwelt kennen diese Leute nicht. Solche Täuschungsmanöver muss einfach aufhören.

 

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