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Tatort Zulassungsstelle

Endlose Wartezeiten, mürrische Angestellte und Behördenwillkür wie im Orient. Hier gilt das Gesetz des Stempels. Ohne Unterlagen bist du ein Niemand. Schon oft wurden Antragsteller wegen einem fehlenden Papier wieder heimgeschickt.

Von der versprochenen Verbesserung der Situation ist kaum etwas zu spüren. Im Gegenteil: Neuerdings werden für Hörgeschädigte, die einen Führerschein machen wollen, von der Führerscheinstelle Begutachtungsaufträge erteilt. Das heisst, der Antragsteller muss zum Facharzt. Ein einfaches Attest genügt nicht mehr.

Schuld daran ist eine verschwommene Regelung in der Fahrerlaubnisverordnung. Demnach sind Hörgeschädigte grundsätzlich zum Führen eines Fahrzeugs geeignet, wenn sie keine anderen schwerwiegenden Mängel haben wie Seh- und Gleichgewichtsstörungen. Die Führerscheinstellen wollen hier allerdings sichergehen und schicken grundsätzlich jeden Gehörlosen und Schwerhörigen zum Arzt. Ab hier wird es „amtlich“: Die Staatsdiener dürfen entscheiden, ob ein einfaches Attest genügt oder ein sündteures fachärztliches Gutachten benötigt wird. In Deutschland wird jeder Hörgeschädigte zum verkehrsmedizinisch geschultem Facharzt geschickt – da nützt kein charmantes Lächeln.

Das Bundesministerium für Verkehr ist da überraschenderweise anderer Meinung. „Es besteht keine Veranlassung, systematisch ärztliche Gutachten anzufordern“. Aber so einfach ist das nicht – die Führerscheinstellen dürfen nach eigenem Ermessen handeln. Werden Gutachten verlangt, weil Ebbe in den Kassen herrscht? Immerhin müssen hierfür um die 200 Euro hingeblättert werden. Kann das Gutachten nicht beim HNO-Arzt um die Ecke eingeholt werden? Nein, nur ausgewählte Fachärzte sind zuständig. Ein Facharzt, um zu untersuchen, dass der Hörgeschädigte auf beiden Beinen gerade stehen kann und kein Depp ist? Auszug aus einem Gutachten: „Während der Anamnese und den Untersuchungen zeigte sich grob klinisch keine intellektuelle Leistungseinschränkung.“

Zwar mahlen die Mühlen langsam, doch Zeit schinden darf man nicht: Innerhalb von 3 Monaten sollte die Begutachtung abgeschlossen sein, sonst gibt es keinen Führerschein. Trotzdem wird man nach einer Begutachtung selten zur Ruhe kommen. Es kann sogar noch härter werden. Die Fahrerlaubnisbehörde darf weitere Begutachtungen anfordern und den Antragsteller sogar zu einer MPB (=Medizinisch-Psychologische Begutachtungsstelle) schicken. Doch wir wollen nicht gleich alles schwarz sehen. Es soll Städte geben, wo man einen Führerschein ohne Auflagen machen darf. Wie gesagt, alles Ermessenssache – jeder Beamte darf selbst entscheiden.

Normalerweise sollten sich die Hörgeschädigtenverbände um die Sache kümmern und die Situation klären. Hier könnte man vielleicht auch das Verbandsklagerecht nutzen. Wir nehmen allerdings an, dass jeder Mitarbeiter in den Verbänden bereits einen Führerschein hat und sich nicht für die Sache interessiert.

Dabei fahren Kläger nicht selten Siege ein – auch gegen den Staat und Kassen. In der Schweiz müssen Hörgeräteträger nicht mehr selbst für Batterien aufkommen, weil gegen eine Invalidenkasse mit Erfolg geklagt wurde. Nun muss die Kasse Pauschalbeträge für die kleinen Energielieferanten überweisen. Die Klage hat jedoch kein Hörgeschädigter und kein Verband eingereicht, sondern die aufgebrachte hörende Mutter eines schwerhörigen Kindes. In Deutschland dagegen zahlen die braven Schwerhörigen für Hörgerätebatterien weiter aus eigener Tasche.

Zurück zum Führerschein: Man sollte sich trotzdem jetzt in eine Fahrschule einschreiben lassen, die Sache mit der Begutachtung hinter sich bringen und fleissig Theorie büffeln. Denn wer weiss, vielleicht wird eine neue EU-Regelung die FEV durcheinanderwirbeln und für neue Verordnungen sorgen? Dagegen werden die derzeitigen Auflagen vom KVR bestimmt ein Pappenstiel sein. Und sonst raten wir: Sauber fahren und sich den Lappen nicht zwicken lassen!

 

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