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Viele hörgeschädigte Schüler/-innen sind gegen schulische #Inklusion

Seitdem Politiker die Bildung und Inklusion als wichtiges Thema erkannt haben, überschlagen sich die Reformen. Und trotzdem herrscht bis heute Verunsicherung auf allen Seiten.

Kürzlich erhielt ich einige Informationen über die schulische Inklusion.

Das Rheinisch-Westfälisches Berufskolleg für Hörgeschädigte in Essen (www.rwb-essen.de) hatte am 14. März 2013 einen Besuch von der NRW-Landesregierung (Düsseldorfer SPD-Landtagsabgeordnete) erhalten. SPD-Abgeordnete besuchten eine Gehörlose sowie eine schwerhörige Klasse. Die hörgeschädigten Schüler/-innen haben ihre Erfahrungen und Bedingungen mitgeteilt, welch dies mit sehr viel Interesse aufgenommen wurde.

Die Bedingungen von hörgeschädigten Schüler waren, wie die schulische Inklusion im normale Regelschulklasse aussehen sollte:

– die Sitzordnung muss in einem Halbkreis stattfinden, damit die hörgeschädigte Schüler/-innen jeden das Mundbild ablesen können
– die Lehrer/-innen und nichtbehinderte Mitschüler/-innen müssen Verständnis haben, wenn jemand akustisch nichts verstanden hat, mehrmals zu wiederholen. Das wird in einer Regelschule oft nicht beachtet.
– fehlende FM-Anlage, ohne FM-Anlage fühlen viele Schwerhörigen sich akustisch ausgegrenzt
– fehlende Gebärdensprachkompetenz in der Regelschule, auch viele gehörlosen fühlen sich kommunikativ ausgegrenzt und späteren Schulverlauf häufig alleine gelassen

Sollte alle Bedingungen nicht erfüllt werden, sind die meisten hörgeschädigte Schüler schulische Inklusion dagegen, weil schulische Inklusion für die meisten als Geldsparmodell angesehen wird und zum Scheitern verurteilt ist. Und sie wollen, dass nicht alle hörgeschädigte Schüler/-innen zwangsinkludieren. Denn für fast jeden ist eine Regelbeschulung in der Form der Inklusion nicht das Richtige.

Eine aktuelle RWB-Schülerin berichtete über ihre aktuelle Erfahrung in der Regelschulzeit damals. Sie berichtete, sie war damals auf einer Regelschule, wie sie sich dort fühlte, wie der Regelschul-Unterricht für den Rest der Klasse wird empfindlich gestört wird und Probleme als Hörgeschädigte hatte! 10 Jahre lang. Und weiteres begründet sie, wie sie die ein paar Regelschullehrer, die ihr damals unterstützt haben, aber doch das waren nur wenige.. Die meisten Regelschullehrer/-innen fühlen sich überfordert, um ihre spezielle Förderbedarf zu kümmern. Und seit sie  2013 im RWB Essen ist,  läuft für sie alles besser. Die Lehrer sind dort dafür ausgebildet und wissen wie man mit den Schülern umgehen müssen.

Die bisherige Debatte über Inklusion zeigt jetzt und wird wohl hoffentlich auch dem Letzten glasklar, daß diese Inklusionsgeschichte recht wenig mit der Realität zu tun haben, an den betroffenen Kindern (und damit auch an ihren Eltern und anderen Familienangehörigen!) vorbeigehen, und schlußendlich nur ein erneuter Beweis für die unbedingte Durchsetzung rot-grüner Gutmenschideologie sein wird. Dabei übersehen sie, daß jeder Mensch andere Voraussetzungen und Bedürfnisse für die Teilhabe am Leben mitbringt die man nicht über einen Kamm scheren kann.

Deutsche Politik befindet sich dank UN-Behindertenrechtskonvention im wirren Zustand.

 
Ein Kommentar

Verfasst von - 9. April 2013 in Inklusion/Integration

 

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Gebärdenfilmchen im Internet #Barrierefreiheit

Der Webauftritt des Bundes wurde um einige Videostreams erweitert: Auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales und Anti-Diskriminierungsstelle ist ein Link zum Gebärdenvideo zu finden. Nach einem Klick öffnet sich eine neue Seite, ein Knut W. übersetzt den Text ganz langsam und deutlich in Gebärdensprache. Mit diesem Service möchte der Bund wahrscheinlich alle Personen ansprechen, die nicht lesen und schreiben können und auf Gebärden angewiesen sind. Doch nicht alle Seiten sind die Gebärdenvideos zu finden, wie sollen damit die leseunkundigen Zielgruppen anfangen?

Auch die Bundesregierung rüstete seine Website mit den Videos auf, die diesmal nicht von der Firma „gebärdenwerk“ erstellt wurden, sondern vermutlich von der Skarabee oder RWTH Aachen.

Im Gegensatz zum Bund verzichtet, die zahlreiche Gehörlosen-Sportvereine wie GBF München oder Hamburger GSV oder die Gehörlosen-Landesverbände wie Bayern, Baden-Württemberg , Sachsen, SaarlandHamburg usw. weiterhin auf eine DGS-Übersetzung seiner Website. Ganz schön diskriminierend!…Ausgerechnet die hörgeschädigten Blogger/-innen wie Meins, MeinAugenschmaus, MeinenSenfdazugeben, Clatschia, usw..sind auch nicht besser. Einzig Zorlo84 stellt ein paar Videoblogs zur Verfügung.

Während die meisten Gehörlosenverbände ihre Mitglieder weiterhin jahrelang mit Nur-Text-Websiten „diskriminieren“, versucht „die Geschäftleuten“ mehr Interesse bei den hörgeschädigten Surfern zu wecken. Damit die Internetauftritte des Bundes und des Arbeitsamtes noch gehörlosenfreundlicher werden, hatten die Herren vom „gebärdenwerk“ und BMGS damals unter rot-grüne Regierung eine Umfrage gestartet. Unter anderem sollen die Nutzer auch abstimmen, ob die Gebärdenvideos mit Ton und Untertiteln ergänzt werden sollen.

Das häufig genannte Argument, dass Untertitel einen Lernwert darstellen, weil damit Fachwörter, Begriffe usw.erklärt werden könnten, kann als nicht relevant angesehen werden. Zum einen ist dies nicht die eigentliche Aufgabe und das Ziel der Barrierefreiheit, zum anderen laufen mit der Gebärdensprache und den Untertiteln zwei dynamische Vorgänge gleichzeitig ab und können nicht zusammen vom Nutzer erfasst werden. Weiterhin ist es nicht möglich, die Geschwindigkeit der Untertitel an das der Gebärdensprache anzugleichen. Letztlich stellen Untertitel selbst Schriftsprache und damit weiterhin eine Barriere für Gehörlose dar.

Vertonung und Untertitel erscheinen aus den genannten Gründen nicht notwendig, sie sind eher als zusätzlichen Nutzen zu betrachten. Wenn ein Auftraggeber dennoch auf Vertonung und/oder Untertitel besteht, sollte er auf eine standard-konforme Umsetzung von Vertonung / Untertitel (bspw. auf der vom W3C standardisierten Sprache „Synchronized Multimedia Integration Language – SMIL“) bestehen, welche ein- und ausschaltbar sind.

Die Gebärdensprache selbst wird in den Filmen offensichtlich von den meisten Teilnehmern der Umfrage verstanden: Über 84% konnten die Inhalte der Gebärdensprach-Filme gut bis sehr gut verstehen.

Quelle: http://www.di-ji.de/index.php?option=com_content&view=article&id=121&Itemid=73&lang=de&limitstart=14

Mit einer Nachvertonung möchte der Bund seine Website vermutlich auch für gut-/normalhörende Analphabeten zugänglich machen. Die Untertitel dienen dabei zu Lernzwecken – auch werdende Dolmetscherinnen können diesen Service nutzen. Voraussetzung: Sie wohnen in Norddeutschland, denn die Gebärden sind wegen des Dialekts nur von den Nordlichtern zu verstehen. Damals wurde selbstverständlich die Umfrage mit Gebärdenvideos ausgestattet. Ob die Hörgeschädigten ihre Antworten ebenfalls als Media-File zurückgesandt worden?

Was die Filme zeigen sollen? Eine Person soll den Inhalt der Websiten in Gebärdensprache übersetzen, damit den „hörgeschädigten“ Internetsurfern das Amtsdeutsch nicht mehr spanisch vorkommt. Moment, brauchen die Hörgeschädigten tatsächlich Gebärdenfilmchen im Web? Auch Schwerhörige? Der Bund sieht das so und nennt das „Barrierefreiheit“. Und wenn die Videos für die gebärdensprachunkundigen Hörgeschädigten zu Barrieren werden?

Zudem verlangt der Bund einen hörgeschädigten Darsteller. Das wird aber zweigig… äh, zwickig – die Hörgeschädigten sind doch die Zielgruppe, die „keine Texte versteht“. Wie soll der Darsteller dann…? Aber warum überlassen wir das nicht dem Bund? Die Minister haben ja für solche Probleme die besten Lösungen, vielleicht haben die dafür sogar ’nen Hartz… äh, „Zweig IV“ in der Schublade…

 

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